Der Finowkanal verfügt derzeit noch über 12 Schleusen, die zusammen den Höhenunterschied vom Oder-Havel-Kanal bei Zerpenschleuse zur Alten Oder bei Liepe ausgleichen. Dabei werden im Schnitt 3 Meter überwunden,so daß sich ein Gesamthöhenunterschied von 36 m ergibt. Die 13. Schleuse in Zerpenschleuse wurde nach dem Bau des Oder-Havel-Kanals stillgelegt, da sie für die Berufsschifffahrt keine Bedeutung mehr hatte.
Die Schleusen am Finowkanal hatten alle die gleiche Bauform mit versetzten Häuptern und einer Schleusenbreite, die doppelt so groß wie die Einfahrtsbreite an den Häuptern ist. Dies ermöglichte das gleichzeitige Schleusen von 2 Finowmaßkähnen.
Durch diese Bauform konnte die Länge der Schleuse und damit auch die Menge an einzusetzenden Baustoffen verringert werden, allerdings erfordert das Schleusen auch auf den Schiffen viel Handarbeit, da die Schiffe nach Einfahrt in die Schleuse zuerst quer geschoben werden müssen.
Auf den Werbelliner Gewässern gibt es nur zwei Schleusen, die Schleusen Rosenbeck und Eichhorst. Sie ermöglichen den gleichen Schiffen wie auf dem Finowkanal die Passage, allerdings sind sie nur so breit wie die Toröffnung.
Die maximal zugelassene Fahrzeuglänge LF(m) gemäß BinSchStrO (Binnenschifffahrtsstraßenordnung) beträgt für den Finowkanal (FiK) und die Werbelliner Gewässer (WbG) LF = 41,5m. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Schleusenmaße:
Name der Schleuse | Schleusen-standort (km) | Kammer-Längen (m) | mittlere Kammer-breiten(m) | mittlerer Wasserspiegel-unterschied | Nutzbreite (entspr. Hauptbreite) | Wasser-tiefe | |||
vorh. Mindestmaße | |||||||||
Finowkanal (FiK) LF = 41,5 | |||||||||
Ruhlsdorf | 59,23 | 41,07 | 9,64 | 1,83 | 5,25 | 1,95 | |||
Leesenbrück | 61,11 | 41,62 | 9,60 | 2,47 | 5,25 | 1,87 | |||
Grafenbrück | 63,33 | 41,62 | 9,60 | 3,66 | 5,25 | 1,77 | |||
Schöpfurth | 67,53 | 41,05 | 9,60 | 3,62 | 5,25 | 1,80 | |||
Heegermühle | 71,01 | 41,05 | 9,65 | 3,08 | 5,25 | 1,75 | |||
Wolfswinkel | 72,88 | 41,30 | 9,60 | 2,73 | 5,27 | 1,71 | |||
Drahthammer | 73,86 | 43,30 | 9,60 | 3,51 | 5,29 | 1,86 | |||
Kupferhammer | 75,90 | 43,30 | 9,60 | 4,19 | 5,27 | 1,63 | |||
Eberswalde | 77,94 | 41,30 | 10,04 (9,42 m in Sohlhöhe) |
3,39 | 5,25 | 1,61 | |||
Ragöse | 80,99 | 41,50 | 9,60 | 2,33 | 5,30 | 2,07 | |||
Stecher | 84,39 | 41,42 | 9,55 | 2,96 | 5,27 | 1,91 | |||
Liepe | 88,91 | 43,07 | 9,60 | 2,28 | 5,30 | 1,83 | |||
Werbelliner Gewässer (WbG) | |||||||||
Rosenbeck | 6,03 | 41,25 | 5,25 (4,80 m in Sohlhöhe) |
3,23 | 5,25 | 1,99 | |||
Eichhorst | 8,70 | 42,50 | 5,50 | 2,95 | 5,50 | 1,45 |
Bei den Schleusen am Finowkanal und am Werbellinkanal ist jedoch zu beachten, daß die zugelassene Fahrzeuglänge die Nutz- und Kammerlänge teilweise überschreitet! Die Entscheidung und Verantwortung über eine Schleusung verbleibt beim Schiffsführer. Für eine Schleusung mit den maximal angegebenen Längen ist die Nutzung der Torräume, Schräglage in der Kammer oder ähnliches erforderlich.
Grundlage für diese Übersicht bildete die Tabelle zu den Schleusenabmessungen auf den Seiten des WSA Eberswalde. Allerdings wurden einige Maße zur besseren Übersichtlichkeit nicht übernommen. Von daher wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und die reell nutzbaren Längen und Breiten übernommen.
Genaueres beim WSA Eberswalde.